Aufsicht und Sicherheit beim Orientierungslauf

Aufsichtspflicht allgemein

Lehrerdienstordnung – LDO:

§ 5 (1) Aufsichtspflicht: Die Lehrkraft ist verpflichtet, bei der Wahrnehmung der Aufsichtspflicht der Schule mitzuwirken. [...] Insbesondere hat die Lehrkraft von Beginn des Unterrichts an im Unterrichtsraum anwesend zu sein und von diesem Zeitpunkt an während der gesamten Dauer des von ihr erteilten Unterrichts, erforderlichenfalls bis zum Weggang der Schülerinnen und Schüler, die Aufsicht zu führen. [...]

§ 4 (2) Sonstige schulische Veranstaltungen, schulische Veranstaltungen außerhalb der Schulanlage: Unterricht und sonstige schulische Veranstaltungen außerhalb der Schulanlage bedürfen auch bei kürzerer Abwesenheit von der Schule der Genehmigung der Schulleiterin oder des Schulleiters. [...]

Die Lehrerdienstordnung in München (M/LLDO) konkretisiert:

§ 6 (1) [...] Die konkrete Ausgestaltung der Aufsichtspflicht richtet sich nach Alter und Reifegrad der Schülerinnen und Schüler sowie nach der Wahl der Unterrichtsform. [...]

§ 6 (3) [...] Bei schulischen Veranstaltungen außerhalb der Schulanlage können die Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Unterrichts beauftragt werden, auch außerhalb des Schulgrundstücks allein oder in Gruppen Unterrichtsgänge durchzuführen, wenn sich die Lehrerin/der Lehrer vorher vergewissert hat, dass die geistige und charakterliche Reife dieser Schülerinnen und Schüler darauf schließen lässt, dass sie altersmäßig geeignet sind, diese schulische Aufgabe auch selbständig zu erledigen.


Unterweisung von Schülern im Waldgelände

Aufsicht beim Orientierungslauf

Natürlich kann die Lehrkraft beim OL-Unterricht wie bei vielen anderen Sportangeboten auch nicht immer alle Schüler gleichzeitig im Auge haben. Um so wichtiger ist es, die beabsichtigten Inhalte im Vorfeld sorgfältig zu planen und vorzubereiten.

In der Turnhalle ist die Aufsicht besser zu gewährleisten als etwa in der Schulumgebung, am schwierigsten ist es natürlich in Waldgelände. Abhängig von der Reife der Schüler ist jedoch auch hier OL-Unterricht problemlos möglich, wenn grundlegende Eckpunkte zur Sicherheit beachtet werden. Wichtig ist beim OL in allen Geländetypen wie überall eine kontinuierliche, aktive und präventive Aufsichtsführung. Die Schulleitung sollte über OL-Aktivitäten im Unterricht vorab informiert werden.


Sicherheit beim Orientierungslauf im Unterricht

Für die sichere Durchführung von OL-Inhalten im Unterricht gibt es einige Empfehlungen, die die Gefahr von Unfällen oder anderen Problemen minimiert. Je komplexer und fremder das Gelände, desto wichtiger sind in der Regel die Tipps:

  • Stets methodische Hinführung vom Einfachen zum Schweren, sei es bei der Geländewahl vom Hallen-OL über OL im Schulareal zum OL in unbekanntem Gelände oder bezüglich der OL-Form vom Stern-OL über den Schmetterlings-OL zum Normal- und Score-OL.
  • Das Gelände so wählen, dass es übersichtlich, ohne Gefahrzonen und im Idealfall durch markante Linien klar begrenzt ist.
  • Die Schüler über das Verhalten im Straßenverkehr und bei Unfällen belehren.
  • Durchführung von OL im Freien nur mit richtiger Ausrüstung. Dazu gehören eine lange Hose (gegen Zecken), dem Gelände angepasste Schuhe und auch eine Uhr.
  • Immer Erste-Hilfe-Maßnahmen sicherstellen. Erste-Hilfe-Tasche und Handy sollten griffbereit sein. Schüler, die eine Trillerpfeife mit sich führen, können bei Verletzung auf sich aufmerksam machen.
  • Vorausschauende Bahnlegung mit deutlicher Markierung der Posten. Wichtig ist auch hier ein angemessener Schwierigkeitsgrad.
  • Festlegen von Auffanglinien und Sammelräumen für Schüler, die sich verlaufen haben. Diese Hilfspunkte unbedingt vorher bekanntgeben oder mit den Schülern in einem "Wo-sind-wir-Lauf" ablaufen.
  • Dem Paar- oder Gruppenlauf ist der Vorzug gegenüber dem Lauf alleine zu geben. In der Regel bieten sich Zweierteams am besten an, um die gestellten Orientierungsaufgaben zu lösen.



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